Gemäß der Satzung für Pfarrgemeinderäte des Erzbistums Köln ist für jeden Seelsorgebereich ein Pfarrgemeinderat zu wählen.
Was sind die Aufgaben des Pfarrgemeinderates?
Die Satzung für Pfarrgemeinderäte beschreibt dies in §2 wie folgt:
Aufgaben des Pfarrgemeinderates
Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, unter Wahrung der spezifischen Verantwortung des Pfarrers gemeinsam mit ihm und dem Pastoralteam das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen im Seelsorgebereich so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.
Der Pfarrgemeinderat wirkt an der Erarbeitung und Realisierung eines Pastoralkonzeptes mit, das in jedem Seelsorgebereich vom Pfarrer zu verantworten ist. Gemeinsam stellen Pfarrer und Pfarrgemeinderat die pastoralen Herausforderungen fest und entwickeln Handlungsperspektiven und benennen Leitlinien, Schwerpunkte und Zielsetzungen des Pastoralkonzeptes. Der Pfarrgemeinderat gibt dazu ein Votum ab. Danach entscheidet der Pfarrer über das Konzept und setzt es in Kraft. Das Pastoralkonzept wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Das Pastoralkonzept sowie dessen Fortschreibungen sind zu veröffentlichen. Das Pastoralkonzept beschreibt besonders Ziele und Umsetzungsschritte einer missionarischen Ausrichtung der Pastoral durch die ehrfürchtige und lebendige Feier der Liturgie die unverkürzte und angemessene Glaubensverkündigung die geisterfüllte und tatkräftige Caritas. Die Sorge um Jugend, Ehe und Familie findet dabei besondere Berücksichtigung.