Die Bedeutung der Firmung besteht in einer engeren Verbindung des Gefirmten mit der Kirche und in der Stärkung durch den Heiligen Geist.
Mit dem Erhalt des Sakramentes der Firmung (der Taufe und der Eucharistie) ist der Gefirmte Vollmitglied der Kirche. Gleichzeitig wird er dazu bevollmächtigt, „in der Kraft des Heiligen Geistes den Glauben durch Wort und Tat zu verbreiten und zu verteidigen - und so zum Aufbau und Wachstum des Leibes Christi, der Kirche, beizutragen“ (Erwachsenenkatechismus).
Die Firmung spendet in der Regel der Bischof, aber auch Äbte haben eine Firmvollmacht.
Das Firmalter liegt in der Regel bei rund 16 Jahren. Der Firmung voraus geht in unserem Pfarrverband eine Zeit der Firmvorbereitung, in der die Jugendlichen ihren Glauben und ihre Kirche besser kennenlernen.
Ein wesentliches Element der Firmung ist die Frage des Bischofs nach dem Glauben. Durch das Zeichen der Handauflegung empfangen die Firmanden den Heiligen Geist, der ihnen helfen soll, den Glauben zu leben.
Die Einsetzung des Firmsakramentes findet sich auch in der Heiligen Schrift: „Als die Apostel in Jerusalem hörten, dass Samarien das Wort Gottes angenommen hatte, schickten sie Petrus und Johannes dorthin. Diese zogen hinab und beteten für sie, sie möchten den Heiligen Geist empfangen. Denn er war noch auf keinen von ihnen herabgekommen; sie waren nur auf den Namen Jesu, des Herrn, getauft. Dann legten sie ihnen die Hände auf und sie empfingen den Heiligen Geist“. – Apg 8,14-17